INFORMATIONEN FÜR AUSLÄNDER, DIE EINE IMMOBILIE IN KROATIEN ERWERBEN MÖCHTEN
Unsere Gesetzgebung unterscheidet bezüglich der Besteuerung des Vermögenseinkommens aus dem Immobilienbesitz natürlicher Personen zwischen Staatsbürgern der Republik Kroatien, Bürgern mit Aufenthaltsrecht der Republik Kroatien, EU-Bürgern und Staatsbürgern dritter Länder. Im Allgemeinen können alle EU-Bürger mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken Grundstücke und Gebäude erwerben. Staatsbürger dritter Länder dagegen können in der Republik Kroatien nur Immobilien erwerben, wenn eine Wechselbeziehung besteht, d.h., wenn Staatsbürger der Republik Kroatien …