Immobilienvermittlungsgesetz: Fachveranstaltung in Pula
Autor: Aljoša Vučetić, Vorsitzender der Fachgruppe Immobilienvermittlung der Gespanschaftskammer Pula
Am 26. Oktober 2026 fand in der Gespanschaftskammer Pula der Kroatischen Wirtschaftskammer (HGK) ein Runder Tisch zum Thema „Vorstellung des Immobilienvermittlungsgesetzes“ statt. Organisiert wurde die Veranstaltung von der Gespanschaftskammer Pula und dem Wirtschaftsministerium. Sanja Popović vom Wirtschaftsministerium stellte die gesetzlichen Bestimmungen vor und legte dabei den Schwerpunkt auf deren Anwendung im Arbeitsalltag der Immobilienvermittler. Offizielle Veranstaltungsankündigung der HGK.
Die große Resonanz hat mich angenehm überrascht. Der volle Saal und die zahlreichen Fragen der Makler zeigten, wie groß das Interesse an aktiver Mitwirkung, Erfahrungsaustausch und der Weiterentwicklung des Berufsstands ist. In der Diskussion kamen konkrete Unklarheiten zur Sprache, die sich sowohl auf die Arbeit der Agenturen als auch auf die Erfahrungen von Käufern und Verkäufern auswirken.
Berufliche Standards und betriebliche Voraussetzungen
Im Vortrag ging es um die Stellung der Makler, ihre Anbindung an Vermittlungsunternehmen, die Registrierung, die Berufshaftpflichtversicherung und die Voraussetzung eines guten Leumunds. Besprochen wurden außerdem der Betrieb von Zweigniederlassungen, die Zusammenarbeit zwischen Agenturen und die Abgrenzung einer ordnungsgemäß geregelten geschäftlichen Zusammenarbeit von unangemessenen Formen des Maklereinsatzes.
Eine der Fragen betraf eine Agentur, deren einziger angestellter Makler ausscheidet, während der Inhaber bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist. Die Teilnehmenden wiesen auf die praktischen Folgen einer solchen Situation hin, darunter die Kosten, die während der Betriebsunterbrechung weiterlaufen.
Solche Beispiele zeigen, warum neben der Kenntnis der Vorschriften auch verständliche Hinweise zum Vorgehen im konkreten Einzelfall wichtig sind.
Klare Verträge, Preisverzeichnisse und Maklerprovisionen
Die intensivste Diskussion entstand über die vertragliche Vereinbarung der Dienstleistung, das Verhältnis zwischen Preisverzeichnis und konkret vereinbarter Provision sowie die Tätigkeit für beide Vertragsparteien, wenn beide einen Auftrag erteilen.
Für Käufer und Verkäufer ist entscheidend, zu verstehen, wer sie vertritt, welche Leistungen enthalten sind und welche Zahlungsverpflichtung sie eingehen. Die Makler schilderten Situationen, in denen Kunden durch den Unterschied zwischen dem im Preisverzeichnis genannten Betrag und der für ein bestimmtes Geschäft vereinbarten Provision verunsichert werden.
In der Diskussion wurden unterschiedliche Prozentsätze als Beispiele für Verhandlungen und vertragliche Vereinbarungen genannt. Sie stellten keine gemeinsame Preisabsprache des Berufsstands dar.
Weitere Themen waren die vertragliche Grundlage für die Bewerbung einer Immobilie, der Inhalt von Inseraten, allgemeine Geschäftsbedingungen und Änderungen der Preisverzeichnisse. Der gemeinsame Nenner war Transparenz: Unterlagen und Kommunikation sollen es den Beteiligten ermöglichen, die geschäftliche Beziehung zu verstehen, die sie eingehen.
Besichtigungen, personenbezogene Daten und ordnungsgemäße Dokumentation
Ein wichtiges Thema war die Stellung eines Kaufinteressenten, der eine Immobilie besichtigen möchte, aber keine Vermittlungsleistung beauftragt hat. Im Vortrag wurde betont, dass zwischen einer solchen Person und einem Käufer zu unterscheiden ist, der mit der Agentur eine eigene Dienstleistung vereinbart.
Die Makler stellten dazu Fragen zu wiederholten Besichtigungen, zur Einschätzung der Ernsthaftigkeit des Kaufinteresses und zum Schutz des Auftraggebers. Ausführlich wurde darüber gesprochen, zu welchem Zeitpunkt grundlegende personenbezogene Daten erhoben werden sollten und wie vorzugehen ist, wenn ein Interessent seine Identität nicht offenlegen oder keine Besichtigungsbestätigung unterschreiben möchte.
Die Diskussion umfasste auch die Pflicht zur Dokumentation nicht zustande gekommener Immobilienkäufe, die seit dem 1. Juli 2026 die vollständigen Unterlagen enthalten muss, sowie zur Führung von Aufzeichnungen über abgeschlossene Verträge. Die Teilnehmenden interessierten sich für die digitale Form, die erforderlichen Angaben und die Möglichkeit eines einheitlichen Formulars. Zur Unterzeichnung von Verträgen wurde hervorgehoben, dass ein Vertrag dem Gesetz nach persönlich oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden muss. Eine per E-Mail versandte eingescannte Unterschrift ist für sich genommen nicht rechtsgültig, auch wenn Gerichte solchen Nachrichten und Dokumenten Beweiswert und eine gewisse rechtliche Gültigkeit beimessen können.
In diesen Bereichen können klare Abläufe die Arbeit der Agenturen erleichtern und Missverständnisse mit Kunden verringern. Einzelne Fragen, insbesondere zu bereits geschlossenen Verträgen und bestimmten Formen der Unterzeichnung, bedürfen noch weiterer Klärung.
Exklusivaufträge und der Schutz professioneller Maklerarbeit
Exklusive Vermittlungsaufträge führten zu zahlreichen Wortmeldungen über den Schutz der Investitionen in Marketing, Immobilienpräsentation, Besichtigungen und die Kommunikation mit potenziellen Käufern.
Die Teilnehmenden schilderten unterschiedliche Fälle: den direkten Verkauf durch den Eigentümer, den Verkauf über eine andere Agentur und die Umgehung des Maklers, nachdem der Käufer von der Immobilie erfahren hatte. Besprochen wurden auch der Nachweis der Vermittlungstätigkeit und der Provisionsanspruch nach Vertragsende.
Für diese Beispiele gab es keine einheitliche Antwort, die auf alle Situationen anwendbar wäre. Sie verdeutlichten den Bedarf an präzisen Verträgen, einer nachvollziehbaren Dokumentation der Arbeit und klareren fachlichen Erläuterungen.
Die Makler machten außerdem auf nicht registrierte Vermittlungstätigkeiten und die Bedeutung gleicher Wettbewerbsbedingungen aufmerksam. Sie betonten, dass nicht registrierte, illegal tätige Makler häufig nicht belangt werden, obwohl sie mit ihrer Tätigkeit dem Ansehen des gesamten Berufsstands schaden. Deshalb fordern sie von den zuständigen Behörden verstärkte Kontrollen solcher Anbieter, zumal in der Praxis meist diejenigen überprüft werden, die legal arbeiten und ihre Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß entrichten. Zur Sprache kam auch die Frage, wie der Öffentlichkeit der Umfang einer professionellen Dienstleistung und die damit verbundenen Kosten besser vermittelt werden können.
Von den Fragen der Makler zu weiteren Fachveranstaltungen
Zum Abschluss der Diskussion wurden die Teilnehmenden eingeladen, weitere Fragen per E-Mail an die HGK zu senden, damit diese im weiteren Austausch mit dem Wirtschaftsministerium aufgegriffen werden können. Damit wurde ein konkreter Weg eröffnet, das Gespräch über noch nicht vollständig geklärte Punkte fortzusetzen.
Als Vorsitzender der Fachgruppe sehe ich die große Beteiligung als Ansporn, weitere Fachveranstaltungen und Fortbildungen anzubieten. Mir ist wichtig, dass Makler ihre Erfahrungen einbringen, denn gerade diese zeigen, wo zusätzliche Erläuterungen am dringendsten gebraucht werden.
Unser Ziel ist es, die beruflichen Standards und die Rechtssicherheit auf dem Immobilienmarkt zu stärken. Klarere Regeln, verantwortungsbewusstes Handeln und eine verständliche Kommunikation tragen zum Schutz der Bürger, zum Vertrauen in den Berufsstand und zu einem angemessenen Schutz der Maklerarbeit bei.