Immobilienverkauf per Auktion – kompletter Ratgeber
Der Immobilienverkauf per Auktion ist keine große Neuheit, in unserer Region aber noch immer nicht bekannt genug. Gerade deshalb erhalten wir häufig Anfragen potenzieller Käufer, die sich bezüglich des Prozesses unsicher sind. Wie Sie schon wissen, wir schreiben gern und haben uns daher entschlossen, uns in diesem Blogbeitrag mit dem Thema des Immobilienverkaufs per Auktion zu beschäftigen.
Fangen wir daher von vorne an:
Was ist eigentlich ein Immobilienverkauf per Auktion?
Wahrscheinlich kennen Sie das Bild aus Filmen und Serien: ein eleganter Raum voller Menschen mit Tafeln in den Händen, das Rennen um ein Kunstwerk, Aufregung… Ähnelt der Prozess eines Immobilienverkaufs per Auktion diesem Szenario? Naja, nicht wirklich, obwohl es einige Überschneidungen gibt.
Wie bei Kunstwerken gibt es auch bei Immobilien einen Startpreis. Dieser wird auf Grundlage realer Tatsachen festgelegt, bzw. aufgrund der Ermittlung des Marktwerts. Das ist aber nur ein Rahmen – der tatsächliche Wert der Immobilie ist derjenige, den der Käufer zu zahlen bereit ist. Wir empfehlen daher häufig, den Startpreis etwas niedriger anzusetzen als er laut der „statistischen“ Bewertung wäre. So kann man mehr potenzielle Käufer gewinnen und ein größeres Marktinteresse erzeugen.
Es ist wichtig zu betonen: nicht jede Immobilie eignet sich für eine Auktion. Auktionen sind ideal für die Immobilien, für die wir wissen, dass bereits größere Nachfrage besteht – also für attraktive, seltene oder besonders gesuchte Immobilien in bestimmten Lagen. Gerade das ist auch der Sinn einer Auktion: dem Markt ermöglichen, den Wert zu bestimmen, wo Interesse besteht.
Vor Beginn der Auktion bestimmt der Eigentümer außerdem gemeinsam mit dem Makler einen sogenannten Reservepreis – das ist der Mindestbetrag, unter dem die Immobilie nicht verkauft wird. Hier handelt es sich um eine vertrauliche Abmachung, die als Sicherheitsnetz für den Verkäufer dient.
Und noch etwas Wichtiges: sollten im Laufe der Auktion weder Start- noch Reservepreis erzielt werden, oder die Verkaufsbedingungen nicht mit den Erwartungen des Verkäufers übereinstimmen, hat der Verkäufer immer das Recht, die Immobilie vom Verkauf zurückzuziehen. Flexibilität und Kontrolle bleiben also immer in den Händen des Verkäufers.
Die Auktion selbst dauert bei uns 30 bis 60 Tage. Für andere Immobilien variiert dieser Zeitraum und die genaue Dauer der Auktion wir jeweils in der Verkaufsanzeige angegeben. Im Ausland gibt es häufig genau definierte Daten für den Beginn von Immobilienauktionen. Bei uns ist dies aber nicht der Fall. Wir gehen zuliebe unserer Kunden etwas anders vor, um den Bedürfnissen derjenigen, die weit von uns und von der gewünschten Immobilie entfernt sind, soweit es geht entgegenzukommen.
 
    
    
        
    
    
    
    Wie funktioniert die Teilnahme an einer Auktion?
Falls Ihnen eine Immobilie ins Auge gesprungen ist, die per Auktion verkauft wird, müssen Sie sie auf jeden Fall erst einmal besichtigen. Hierfür setzen Sie sich zunächst mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Termin. Wie gesagt, wir passen uns stets an Sie und Ihre Termine an!
Wenn dann alle interessierten (potenziellen) Käufer die Immobilie angesehen haben, folgt die Anmeldung zur Auktion. Die Bedingungen der Auktion sind im Voraus definiert und Sie müssen ihnen zustimmen, um an der Auktion teilzunehmen. Wir empfehlen daher immer, dass Sie sich vor der Teilnahme zusätzlich beraten lassen. Beraten Sie sich mit einem Anwalt oder Juristen, der alle Verpflichtungen und Prozesse, die Sie erwarten, ansieht und Ihnen erklärt. So können Sie sicher sein, dass Sie im Bilde sind, was Sie erwartet!
„Anmeldung“ bedeutet, dass Sie uns alle persönlichen Angaben zustellen müssen und eine Anzahlung leisten müssen. Die Anzahlung wird als Zeichen der Ernsthaftigkeit gesehen und beträgt in der Regel 300 bis 500 Euro. Die Zahlungsangaben schicken wir Ihnen dann. Wenn Sie die Auktion nicht gewinnen, wird Ihnen die Anzahlung zurückgezahlt. Dasselbe gilt, wenn Sie sich vor Einreichung eines Angebots zum Rücktritt von der Auktion entschließen (was in jedem Fall möglich ist). Die Anzahlung erhalten Sie nur dann nicht zurück, wenn Sie bereits ein Angebot eingereicht haben und sich dann zu einem Rücktritt von der Teilnahme an der Auktion entschließen!
 
    
    
        
    
    
    
    Verlauf der Immobilienauktion
Wie bereits erwähnt verläuft die Auktion nicht so, dass Sie alle in einem Raum zusammensitzen und Täfelchen hochhalten.
Ein Angebot für die Immobilie reichen Sie per E-Mail oder Mobiltelefon (per SMS-Nachricht) ein – es muss also immer schriftlich erfolgen. Ihr Angebot muss den Startpreis überbieten und nach Beginn der Auktion auch höher sein als die anderen eintreffenden Angebote. Sie werden nicht im Dunkeln tappen – das letzte Höchstgebot ist immer einsehbar, wie auch die Fristen zur Überbietung. Wenn Sie sehen, dass das letzte Höchstgebot Ihre Möglichkeiten überschreitet – macht nichts! Sie hören einfach auf, Angebote einzureichen und das war´s. Die Anzahlung wird Ihnen zurückgezahlt, sofern Ihr Gebot nicht als Höchstgebot der gesamten Auktion gewinnt.
Was aber, wenn Ihr Gebot gewinnt?
Mit der Teilnahme an der Auktion haben Sie sich zum Abschluss des Kaufvertrags verpflichtet. Mit anderen Worten sind Sie, falls Sie das höchste Gebot gegeben haben, zum Kauf der Immobilie verpflichtet. Dabei wird folgendermaßen vorgegangen: Sie sind verpflichtet, innerhalb von zwei Tagen nach Auktionsende 10 % des Immobilienwerts einzuzahlen. Danach fahren Sie mit dem zuvor vereinbarten Kaufprozess fort. Sollten Sie für den Kauf der Immobilie einen Kredit benötigen, sehen Sie sich bitte den Blogbeitrag an, in dem wir uns mit diesem Thema beschäftigt haben
, um sich über jeden diesbezüglichen Schritt zu informieren. 
 
Und das war alles!
Sollte eine Ihrer Fragen unbeantwortet geblieben sein, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung
. Wir wünschen Ihnen viel Glück bei der Auktion – möge Ihr Gebot das höchste sein! 
